Kabbala und der Sinn des Lebens - Michael Laitmans persönlicher Blog

Die „Vertreibung“ aus der Absicht

Eine Frage, die ich erhielt: Wenn ich den Menschen in dieser Welt helfe – dann kann ich doch infolge diesen Handlungen das Licht heranziehen, das die Seele korrigiert?

Meine Antwort: Es hängt von deiner Absicht ab – wenn du wirklich die Absicht des Gebens hast, dann wirst du natürlich das Licht heranziehen können. Wenn du aber der Greisin auf der Straße hilfst und dabei denkst, was für ein Gerechter du bist, dann schadest du dir dadurch.

In der Welt gibt es Millionen von Menschen, die bereit sind, anderen zu helfen, und sie machen die guten Taten auf dem materiellen Niveau, aber aus irgendeinem Grunde wird die Welt davon nicht besser! Die ganze Wohltätigkeit bringt keine positiven Ergebnisse, weil es nicht die Handlungen sind, die die Welt verändern, sondern die Absicht mit der ich sie ausführe.

Der Schöpfer braucht unsere Handlungen nicht, wenn wir sie egoistisch durchführen. Man muss zuerst fragen, ob sie das Herz korrigieren?! Bevor man ein Gebot oder eine beliebige vortreffliche Handlung erfüllen möchte, soll man zuerst eine richtige Absicht schaffen. Und wenn man sie nicht hat, dann sollte man sich überlegen, ob man diese Tat ausführt oder nicht.

Wenn sie lebensnotwendig ist, dann bin ich verpflichtet, diese Handlung sogar ohne Absicht zu erfüllen, weil sie weder „getadelt noch erfordert wird“. Aber wenn sie über das dem tierischen Körper Notwendige hinausgeht, dann darf man sie nicht mit der egoistischen Absicht durchführen. Indem ich die egoistischen Handlungen begehe, schade ich der Welt, und entfremde mich der Spiritualität, wodurch Unglück auf mich, sowie auf diese Welt herangezogen wird.

Dieser allgemeine Zustand, worin die Handlungen ohne Absicht ausgeführt werden, heißt die „Vertreibung“. Wenn man sich aber wieder den Handlungen mit der Absicht des Gebens zuwendet, dann bezeichnet man dies als die „Befreiung“ – mit jeder solchen Handlung wirst du den Schöpfer eröffnen.

Auszug aus dem Unterricht über den Artikel „Freiheit des Willens“, 24.12.2010


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