Kabbala und der Sinn des Lebens - Michael Laitmans persönlicher Blog

Die Geburt des Punktes der Einheit

Der Kongress ist zu Ende. Wir haben einen sehr großen Erfolg erzielt, weil wir zum ersten Mal den ersten, für uns völlig neuen spirituellen Zustand erlebt haben. Es ist das Gefühl des gemeinsamen vereinten neugeborenen Verlangens, das sich über uns befindet und uns oben hält. Wenn wir uns dem anschließen, erheben wir uns über unseren Körper, über unsere Welt.

Dieses Verlangen ist noch punktuell, wir können noch nicht die Höhere Welt in ihm wahrnehmen. Aus ihm soll sich wie aus einem Samentropfen der Parzuf – der spirituelle Körper, unsere gemeinsame Seele – entwickeln.

Baal HaSulam schreibt in dem Artikel „600 Tausend Seelen“, dass es nur eine Seele im Universum gibt, die sich später in 600 Tausend Stücke geteilt hat. Unsere Aufgabe besteht darin, diese Splitter zusammenzufügen. Indem wir sie über unserem Egoismus, trotz unseres Egoismus zusammenfügen, fangen wir an, in diesem Punkt die Ausdehnung des Raums und in diesem Raum die Höhere Welt wahrzunehmen.

Diesen Punkt haben wir enthüllt, quasi gefunden, gespürt und begreifen nun, wo er sich ungefähr befindet, wie wir uns über uns selbst erheben können, wie wir mit diesem Punkt kontaktieren können, wie wir anfangen können, ihn wahrzunehmen, und wie wir versuchen können, in ihm zu leben.

Diese Empfindung wird uns entgleiten, und zwar dermaßen, dass wir glauben werden, sie vollkommen verloren zu haben. Sie wird jedoch nicht verschwinden, denn in der Spiritualität verschwindet nichts. Durch gemeinsame Anstrengungen in der Gruppe, selbst dadurch, dass ich mir die Kongressaufnahmen wieder anschaue, werde ich mich mithilfe der Kraft, die von den Aufnahmen ausgeht, wieder diesem Punkt anschließen können.

Wir haben einen gemeinsamen Kontaktpunkt zur Welt gebracht, der sich außerhalb von uns befindet und aus dem wir weiter versuchen werden, unser gemeinsames Kli zu entwickeln. Das ist bereits die nächste Etappe unserer Entwicklung.

Auszug aus dem virtuellen Unterricht, 11.12.2011


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